So lesen Sie das Messprotokoll des Schornsteinfegers
Nutzen Sie die jährliche Abgasmessung Ihres Schornsteinfegers als Sparanleitung.
- Tag der Messung
- Die Erstmessung soll innerhalb von vier Wochen nach Neuinstallation einer Heizung erfolgen.
- Die wiederkehrende Messung wird regelmäßig einmal im Jahr durchgeführt.
- Die Wiederholungsmessung erfolgt, wenn die Heizung bei der vorigen Messung durchgefallen ist, so gibt es noch einmal eine Chance durch eine Wiederholungsmessung.
- Steckbrief Ihrer Heizung
- Wärmeträgertemperatur in °C. Temperatur des Kesselwassers während der Messung.
- Verbrennungslufttemperatur in °C. Die Temperatur der Luft, die dem Brenner zugeführt wird, meist aus dem Heizraum oder bei raumluftunabhängigen Feuerstätten aus der Zuluftführung.
- Abgastemperatur in °C. Die Messung der Abgastemperatur wird im Verbindungsstück (Abgasrohr) der Feuerstätte an der Messöffnung vorgenommen. Ist die Abgastemperatur hoch, so lässt dies auf hohe Energieverluste schließen. Die Abgastemperatur soll möglichst gering sein. Denn sonst heizen Sie statt der Wohnung die Außenluft.
- Sauerstoff – Kohlendioxid – Volumengehalt in %. Entweder wird der Anteil des Restsauerstoffs oder des Kohlendioxids des Abgases gemessen. Diese Größe, sowie die Verbrennungsluft-, und die Abgastemperatur werden zur Berechnung des Abgasverlustes benötigt.
- Druckdifferenz in hPa. Die Druckdifferenz dient zur Beurteilung und Dokumentation des Betriebszustandes der Feuerstätte während der Messung.
- Rußzahl. (nur bei Öl-Heizungen) Ruß entsteht, wenn Heizöl unvollständig verbrennt. Das kann bei schlecht eingestellten Brennern passieren. Ruß deckt die Heizflächen im Feuerraum zu. Sie nehmen die Wärme schlechter auf und lassen die Abgase ungenutzt vorüberstreichen. Das treibt die Abgastemperatur in die Höhe und kostet Ihr Geld. Die Rußzahl wird dreimal gemessen. Ist die berechnete mittlere Rußzahl größer als eins, muss etwas an der Heizung geändert werden. (Höhere Grenzwerte gelten nur für alte Anlagen und Verdampfungsbrenner).
- Ölderivate. (nur bei Öl-Heizungen) Ölderivate sind übelriechende giftige chemische Öl-Verbindungen, die durch eine unvollständige Verbrennung von Heizöl entstehen. Solche Stoffe dürfen im Abgas nicht vorhanden sein. Werden Derivate gefunden, so muss die Heizanlage beanstandet werden.
- Abgasverlust in %. Die Abgasverluste geben den Anteil der Heizenergie an, der durch die Verbrennung des Brennstoffes ungenutzt durch den Schornstein entweicht. Bei Brennwertgeräten wird der Abgasverlust nicht gemessen. Ab dem 1.11.2004 müssen alle Öl- und Gasfeuerungsanlagen abhängig von der Nennwärmeleistung folgende Abgasverlust-Grenzwerte einhalten:
Nennwärmeleistung: 4 – 25 kw/h
Maximaler Abgasverlust: 11 %
Nennwärmeleistung: 25 – 50 kw/h
Maximaler Abgasverlust: 10 %
Nennwärmeleistung: über 50 kw/h
Maximaler Abgasverlust: 9 % - Das Messergebnis entspricht der Verordnung. Auch wenn die Heizung der Verordnung entspricht, lohnt sich die Suche nach Einsparmöglichkeiten. Ist z.B. Ihre Heizung älter als 20 Jahre, sollten Sie ernsthaft an eine neue sparsamere Heizung denken. Denn alte Heizungen haben oft einen hohen Jahresbrennstoffverbrauch.
- Entspricht das Messergebnis nicht der Verordnung. Dann werden zusätzlich die Grenzwerte der Verordnung ohne Toleranzpunkte, wie der Abgasverlust, die max. Rußzahl, sowie ggf. die Ölderivate eingetragen.

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